Mit der Gründung einer GmbH erfolgreich selbständig
GmbH ist die allseits bekannte Kurzform für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Als eine GmbH wird eine juristische Person bezeichnet, an der sich Personen mit einer Kapitalanlage beteiligen. Kennzeichnend ist auch, dass die Gesellschaft nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der GmbH haften. Für vorhandene Verbindlichkeiten kann nur das Vermögen der GmbH herangezogen werden. Die für die GmbH geltenden Rechtsgrundlagen sind im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu finden.
Ebenso ist die Gründung einer GmbH gesetzlich geregelt. Voraussetzung für die Gründung einer GmbH ist das Zustandekommens eines Gesellschaftervertrags. Dieser wird von einer oder mehreren juristischen bzw, natürlichen Personen geschlossen und muss notariell beurkundet werden. Während der Gründung der GmbH muss diese korrekterweise als GmbH i.G. bezeichnet werden, der Zusatz i.G. heißt dabei in Gründung. Während dieser Gründungsphase ist die GmbH bereits teilweise rechtsfähig. So kann sie schon zu diesem Zeitpunkt ein Grundstück erwerben. Allerdings müssen während dieser Phase die Gesellschaften unbeschränkt, d.h. auch mit ihrem privaten Vermögen, haften.